Satzung, Aufnahmeordnung & Mitgliedschaft
Aufnahmeordnung der PriMa eG
- Aufnahmeberechtigt sind alle niedergelassenen Kassenärztinnen und Kassenärzte
- Wollen Ärztinnen oder Ärzte einer Gemeinschaftspraxis Mitglied werden, müssen alle Kassenärztinnen und Kassenärzte Mitglied der Genossenschaft werden.
- Aufnahmefähig sind ebenfalls Ärztinnen und Ärzte ohne Kassenzulassung, juristische Personen, MVZ s oder auch nichtärztliche Personen, sofern eine Zusammenarbeit als Mitglied der Genossenschaft als ausdrücklich wünschenswert angesehen wird. Dabei entscheidet der Vorstand eigenständig über den Antrag, der zuvor schriftlich an den Vorsitzenden eingereicht werden muss.
- Zur Aufnahme muss die Beitrittserklärung und der Partnervertrag unterschrieben werden. Davor wird die Satzung in schriftlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
- Das neue Mitglied wird umgehend in die Mitgliederliste eingetragen und schriftlich oder elektronisch darüber in Kenntnis gesetzt.
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