Auf den Ernstfall vorbereitet
Oberhessische Presse 05.01.2011
Patientenverfügung regelt die Wünsche für Unfall, Krankheit oder Alter · Ärzte geben Broschüre heraus
Was soll passieren, wenn mir etwas passiert? Um diese Frage für sich, aber auch für Angehörige und Ärzte zu klären, hat die lokale Ärztegenossenschaft „Prima" eine Patientenverfügung erarbeitet.
Marburg. Den eigenen Willen für den Fall bekunden, in dem man ihn nicht mehr äußern kann – das ist der Sinn einer so genannten Patientenverfügung. Darin kann zum Beispiel fest-gelegt werden, ob und in welchem Umfang pflegerische oder lebenserhaltende Maßnahmen ausgeführt werden sollen, wenn das Gehirn durch einen Unfall oder eine Erkrankung schweren Schaden genommen hat oder man sich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit befindet.